Statutenänderungen 2024/25

05.04.2024

Im Jahre 2023 wurde vom lux. Parlament ein neues Gesetz für die "associations sans but lucratif (asbl)" verabschiedet. Die Statuten müssen bis zum 23. September 2025 angepasst werden.

Eine Statutenänderung erfordert die Präsenz von 2/3 der Mitglieder. Ist dieses Quorum nicht erreicht, muss eine zweite Generalversammlung frühestens 14 Tage nach der ersten einberufen werden. Diese kann ohne Quorum entscheiden, sofern nicht der Vereinszweck geändert wird. Da der Vorstand nicht erwartet, dass das Quorum erreicht wird, hat er beschlossen, die zweite Versammlung zur Statutenänderung zusammen mit der normalen Generalversammlung 2025 einzuberufen.

Die neuen Statuten werden nichtsdestotrotz am 12. Mai vorgestellt und diskutiert.

Link zu dem Entwurf der Statutenänderungen:

Statutenänderungen HAL 2024 Entwurf 185,05 kB